Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0123821

Entscheidungsdatum

08.07.2008

Geschäftszahl

4Ob57/08y; 4Ob244/12d

Norm

UWG §1 Abs2 Satz2 E; UWG §1a Abs1

Rechtssatz

Werden Kinder durch eine unter Berücksichtigung ihres Fassungsvermögens (Paragraph eins, Absatz 2, Satz 2 UWG) irreführende Geschäftspraktik oder sonst auf unlautere Weise dazu veranlasst, ihre Eltern zu geschäftlichen Entscheidungen zu motivieren, die diese sonst nicht getroffen hätten, liegt darin im Regelfall eine die Eltern belästigende aggressive Geschäftspraktik im Sinn von Paragraph eins a, Absatz eins, UWG.

Entscheidungstexte

TE OGH 2008-07-08 4 Ob 57/08y

Veröff: SZ 2008/96

TE OGH 2013-03-19 4 Ob 244/12d

Auch