OGH
RS0123911
15.05.2008
12Os48/08p; 12Os73/08i; 12Os47/09t; 12Os57/12t; 11Os75/12g; 12Os148/12z; 15Os174/13x; 12Os162/15p; 13Os50/16a; 15Os103/17m
SMG §28a Abs1
Jedes die Grenzmenge übersteigende Suchtgiftquantum genügt dem Erfordernis des Paragraph 28 a, Absatz eins, SMG. Sobald der Täter mehr als die zweifache Grenzmenge an Suchtgift in Verkehr setzt, verwirklicht er ein weiteres Verbrechen nach Paragraph 28 a, Absatz eins, SMG. Die weiterhin mögliche gedankliche Abtrennung erfolgt aber nicht - wie auf der Basis des SMG aF - nach Erreichen der Grenzmenge, sondern ab Überschreiten derselben.
TE OGH 2008-05-15 12 Os 48/08p
Beisatz: Damit wird allerdings die bislang nach alter Rechtslage notwendige Berücksichtigung der sogenannten Restmenge nach gedanklicher Abtrennung einer (bisherigen) großen Menge (im Sinn des Paragraph 28, Absatz 6, SMG aF) hinfällig. Denn bis zum Überschreiten der nächsten Grenzmenge entspricht jedes über der Grenzmenge liegende Mehr an Suchtgift - ungeachtet des konkreten Ausmaßes der Überschreitung - der im Paragraph 28 a, Absatz eins, SMG definierten Menge. (T1)
TE OGH 2008-06-19 12 Os 73/08i
Auch
TE OGH 2009-11-26 12 Os 47/09t
nur: Sobald der Täter mehr als die zweifache Grenzmenge an Suchtgift in Verkehr setzt, verwirklicht er ein weiteres Verbrechen nach Paragraph 28 a, Absatz eins, SMG. Die weiterhin mögliche gedankliche Abtrennung erfolgt aber nicht - wie auf der Basis des SMG aF - nach Erreichen der Grenzmenge, sondern ab Überschreiten derselben. (T2)
Beis wie T1
TE OGH 2012-06-26 12 Os 57/12t
Auch
TE OGH 2012-08-21 11 Os 75/12g
Auch; nur: Jedes die Grenzmenge übersteigende Suchtgiftquantum genügt dem Erfordernis des Paragraph 28 a, Absatz eins, SMG. Sobald der Täter mehr als die zweifache Grenzmenge an Suchtgift in Verkehr setzt, verwirklicht er ein weiteres Verbrechen nach Paragraph 28 a, Absatz eins, SMG. (T3)
TE OGH 2012-12-13 12 Os 148/12z
nur: Sobald der Täter mehr als die zweifache Grenzmenge an Suchtgift in Verkehr setzt, verwirklicht er ein weiteres Verbrechen nach Paragraph 28 a, Absatz eins, SMG. (T4)
TE OGH 2014-02-19 15 Os 174/13x
Auch
TE OGH 2016-01-28 12 Os 162/15p
Auch
TE OGH 2016-12-16 13 Os 50/16a
Auch; Beis ähnlich wie T1
TE OGH 2017-09-19 15 Os 103/17m
Vgl
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123911