OGH
15.05.2008
12Os48/08p; 12Os73/08i
SMG §28a Abs2 Z1
Verfolgt der Täter die Absicht, dieses durch fortlaufende Tathandlungen verwirklichte Delikt in der Weise zu wiederholen, dass er mittels eines vom Additionsvorsatz umfassten Kleinhandels mehrfach ein die Grenzmenge infolge Zusammenrechnung übersteigendes Suchtgiftquantum erzeugt, ein- oder ausführt, einem anderen anbietet, überlässt oder verschafft, so handelt er bei Intention auf eine fortlaufende Einnahme (Paragraph 70, StGB) gewerbsmäßig nach Paragraph 28 a, Absatz 2, Ziffer eins, SMG.
TE OGH 2008/05/15 12 Os 48/08p
TE OGH 2008/06/19 12 Os 73/08i
Auch
RS0123910