Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

15.05.2008

Geschäftszahl

12Os48/08p; 12Os73/08i

Norm

SMG §28a Abs2 Z1

Rechtssatz

Verfolgt der Täter die Absicht, dieses durch fortlaufende Tathandlungen verwirklichte Delikt in der Weise zu wiederholen, dass er mittels eines vom Additionsvorsatz umfassten Kleinhandels mehrfach ein die Grenzmenge infolge Zusammenrechnung übersteigendes Suchtgiftquantum erzeugt, ein- oder ausführt, einem anderen anbietet, überlässt oder verschafft, so handelt er bei Intention auf eine fortlaufende Einnahme (Paragraph 70, StGB) gewerbsmäßig nach Paragraph 28 a, Absatz 2, Ziffer eins, SMG.

Entscheidungstexte

TE OGH 2008/05/15 12 Os 48/08p

TE OGH 2008/06/19 12 Os 73/08i

Auch

Rechtssatznummer

RS0123910