OGH
08.04.2008
4Ob245/07v
UWG §2 C2c; UWG §2 A4
Für den Lauterkeitsverstoß genügt die Irreführung bereits eines einzigen Durchschnittsverbrauchers. Nicht tatbestandsmäßig sind daher nur solche Aussagen, die das Entscheidungsverhalten, und sei es auch nur eines Einzelnen, letztlich nicht ausschlaggebend beeinflussen.
TE OGH 2008/04/08 4 Ob 245/07v
RS0123262