OGH
RS0123293
08.04.2008
4Ob42/08t; 4Ob127/20k
UWG §2 D2
Der Durchschnittsverbraucher wird aus der Behauptung eines österreichischen Unternehmens, ein bestimmtes Produkt hergestellt zu haben, nicht ableiten, dass diese Herstellung ausschließlich im Inland erfolgt wäre.
TE OGH 2008-04-08 4 Ob 42/08t
TE OGH 2020-10-20 4 Ob 127/20k
Vgl; Beisatz: Wenn mehrere Produktionsländer inklusive Österreich angegeben sind, ist daraus insbesondere nicht zu schließen, dass sämtliche Produktionsschritte im Inland vorgenommen worden wären. (T1)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123293