OGH
RS0123063
22.01.2008
4Ob177/07v
UWG §2 A4
Paragraph 2, UWG in der Fassung der UWG-Novelle 2007 gilt im Verhältnis zu Marktteilnehmern, erfasst somit sowohl das Verhältnis zwischen Unternehmern als auch jenes zwischen Unternehmern und Verbrauchern.
TE OGH 2008-01-22 4 Ob 177/07v
Veröff: SZ 2008/7