Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0122994

Entscheidungsdatum

19.12.2007

Geschäftszahl

9ObA106/06p; 9ObA161/07b; 9ObA123/08s

Norm

AVRAG §3 Abs1; AVRAG §3 Abs2; KO §71b

Rechtssatz

Auch im Fall der Veräußerung eines ganzen Unternehmens im Konkurs kommt Paragraph 3, Absatz eins, AVRAG nicht zur Anwendung.

Entscheidungstexte

TE OGH 2007-12-19 9 ObA 106/06p

Veröff: SZ 2007/210

TE OGH 2008-02-07 9 ObA 161/07b

Beisatz: Auch im Fall der Veräußerung eines ganzen Unternehmens im Konkurs kommt Paragraph 3, Absatz eins, AVRAG nicht zur Anwendung. Ein Übergang findet auch für begünstigte Behinderte nicht statt. (T1)

TE OGH 2008-10-08 9 ObA 123/08s

Auch