OGH
RS0122899
11.12.2007
4Ob215/07g
JN §87 Abs2
Zu den Erwerbsunternehmen im weitesten Sinn zählt jede auf Erzielung von Vermögensvorteilen gerichtete, nachhaltig betriebene Tätigkeit, so etwa auch freie Berufe und künstlerische und erzieherische Tätigkeiten wie Privatschulen und Fortbildungsanstalten.
TE OGH 2007-12-11 4 Ob 215/07g
Veröff: SZ 2007/194