Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0122899

Entscheidungsdatum

11.12.2007

Geschäftszahl

4Ob215/07g

Norm

JN §87 Abs2

Rechtssatz

Zu den Erwerbsunternehmen im weitesten Sinn zählt jede auf Erzielung von Vermögensvorteilen gerichtete, nachhaltig betriebene Tätigkeit, so etwa auch freie Berufe und künstlerische und erzieherische Tätigkeiten wie Privatschulen und Fortbildungsanstalten.

Entscheidungstexte

TE OGH 2007-12-11 4 Ob 215/07g

Veröff: SZ 2007/194