Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

22.11.2007

Geschäftszahl

8ObA61/07i

Norm

ArbVG §105 Abs3 Z2 lita

Rechtssatz

Bei einem Mitarbeiter, der jahrzehntelang in einem bestimmten Bereich tätig war und wegen seines fortgeschrittenen Alters am Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar ist, ist es erforderlich, ihm vor der Kündigung neben konkret geeigneten Schulungen etwa durch Mitarbeitergespräche den Ernst der Situation bewusst zu machen.

Entscheidungstexte

TE OGH 2007/11/22 8 ObA 61/07i

Rechtssatznummer

RS0123380