OGH
22.11.2007
8ObA61/07i
ArbVG §105 Abs3 Z2 lita
Bei einem Mitarbeiter, der jahrzehntelang in einem bestimmten Bereich tätig war und wegen seines fortgeschrittenen Alters am Arbeitsmarkt nicht mehr vermittelbar ist, ist es erforderlich, ihm vor der Kündigung neben konkret geeigneten Schulungen etwa durch Mitarbeitergespräche den Ernst der Situation bewusst zu machen.
TE OGH 2007/11/22 8 ObA 61/07i
RS0123380