OGH
23.04.2007
4Ob213/06m
GmbHG §84; GmbHG §93 Abs1; UWG §14 B1; ZPO §1 Ae6; ZPO §41 C1
Der potenzielle Anspruch einer GmbH auf Ersatz der Verfahrenskosten durch den Prozessgegner bildet jedenfalls dann einen die Annahme deren Vollbeendigung ausschließenden Vermögenswert, wenn die Gesellschaft den ihrem allfälligen Kostenersatzanspruch zugrunde liegenden wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch und Widerrufsanspruch noch vor ihrer Auflösung einklagte.
TE OGH 2007/04/23 4 Ob 213/06m
Veröff: SZ 2007/59
RS0122102