Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

23.04.2007

Geschäftszahl

4Ob213/06m

Norm

GmbHG §84; GmbHG §93 Abs1; UWG §14 B1; ZPO §1 Ae6; ZPO §41 C1

Rechtssatz

Der potenzielle Anspruch einer GmbH auf Ersatz der Verfahrenskosten durch den Prozessgegner bildet jedenfalls dann einen die Annahme deren Vollbeendigung ausschließenden Vermögenswert, wenn die Gesellschaft den ihrem allfälligen Kostenersatzanspruch zugrunde liegenden wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch und Widerrufsanspruch noch vor ihrer Auflösung einklagte.

Entscheidungstexte

TE OGH 2007/04/23 4 Ob 213/06m

Veröff: SZ 2007/59

Rechtssatznummer

RS0122102