Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

27.02.2007

Geschäftszahl

10Ob76/06h

Norm

StVergG 1998 in der Fassung LGBl 2000/66 §118 Abs2;

Rechtssatz

Für die Zulässigkeit des Rechtsweges für eine Schadenersatzklage ist bei einem rechtmäßigen Widerruf einer Ausschreibung das Vorliegen eines Feststellungsbescheides des Vergabekontrollsenates nicht Voraussetzung.

Entscheidungstexte

TE OGH 2007/02/27 10 Ob 76/06h

Rechtssatznummer

RS0121781