OGH
19.12.2006
4Ob171/06k
UWG §1 C2; LMG 1975 §9 Abs1 litb; LMSVG §5 Abs3
Eine verbotene Angabe ist schon dann vor, wenn auf einen Zustand Bezug genommen wird, bei dem „menschliche Organe oder Lebensprozesse nicht ordnungsgemäß und ungestört funktionieren".
TE OGH 2006/12/19 4 Ob 171/06k
Veröff: SZ 2006/188
RS0121632