Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

21.11.2006

Geschäftszahl

4Ob62/06f; 4Ob30/09d

Norm

ECG §21 Z10; RAO §8 Abs2; WinkelschreibereiV allg

Rechtssatz

Ausnahmen vom Herkunftslandprinzip sind eng auszulegen. In diesem Sinn wird durch Ziffer 10 nur die kontradiktorische Auseinandersetzung vor Gericht vom Herkunftslandprinzip ausgenommen, nicht aber die bloße Rechtsberatung.

Entscheidungstexte

TE OGH 2006/11/21 4 Ob 62/06f

Beisatz: Das Angebot im Internet, eine britische „Limited" zu gründen und die Gründungsdokumente ins Deutsche zu übersetzen, fällt nicht unter diese Ausnahme, zumal Firmenbuchgerichte nach der Rechtsprechung des EuGH Verwaltungsbehörden sind. (T1)

TE OGH 2009/07/14 4 Ob 30/09d

Vgl auch

Rechtssatznummer

RS0121688