OGH
21.11.2006
4Ob62/06f; 4Ob30/09d
ECG §21 Z10; RAO §8 Abs2; WinkelschreibereiV allg
Ausnahmen vom Herkunftslandprinzip sind eng auszulegen. In diesem Sinn wird durch Ziffer 10 nur die kontradiktorische Auseinandersetzung vor Gericht vom Herkunftslandprinzip ausgenommen, nicht aber die bloße Rechtsberatung.
TE OGH 2006/11/21 4 Ob 62/06f
Beisatz: Das Angebot im Internet, eine britische „Limited" zu gründen und die Gründungsdokumente ins Deutsche zu übersetzen, fällt nicht unter diese Ausnahme, zumal Firmenbuchgerichte nach der Rechtsprechung des EuGH Verwaltungsbehörden sind. (T1)
TE OGH 2009/07/14 4 Ob 30/09d
Vgl auch
RS0121688