Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

11.10.2006

Geschäftszahl

7Ob78/06f

Norm

EWG-RL 93/13/EWG - missbräuchliche Klausel in Verbraucherverträgen

31993L0013 Art7;

KSchG §28;

Rechtssatz

Artikel 7, Absatz 3, der RL vom 5.4.1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen 93/13/EWG sieht ausdrücklich vor, dass die in Absatz 2, genannten Rechtsmittel unter Beachtung der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften getrennt oder gemeinsam gegen mehrere Gewerbetreibende desselben Wirtschaftssektors oder ihre Verbände gerichtet werden könnten, die gleiche allgemeine Vertragsklauseln oder ähnliche Klauseln verwenden oder deren Verwendung empfehlen. Eine Einschränkung der Passivlegitimation auf Verbände ist nicht ersichtlich. Jedenfalls aber können nach Artikel 8, der Richtlinie strengere Bestimmungen, die ein höheres Schutzniveau für die Verbraucher gewährleisten, jederzeit von den Mitgliedstaaten erlassen werden.

Entscheidungstexte

TE OGH 2006/10/11 7 Ob 78/06f

Rechtssatznummer

RS0121430