OGH
31.08.2006
6Ob110/06d
BWG §100 Abs1
Ein ohne die erforderliche Konzession im Inland abgeschlossenes Bankgeschäft bleibt rechtswirksam. Die Unwirksamkeitssanktion betrifft nur die Vergütungsvereinbarung. Sie tritt kraft Gesetzes ein und bedarf keiner besonderen Geltendmachung.
TE OGH 2006/08/31 6 Ob 110/06d
Veröff: SZ 2006/124
RS0121133