OGH
RS0123318
27.06.2023
4Ob89/06a; 17Ob1/08h; 17Ob40/08v; 17Ob17/09p; 4Ob91/12d; 4Ob98/14m; 4Ob261/16k; 4Ob54/23d
MSchG §31 Abs1
MSchG §34 Abs1
UWG §1 D2d
Verordnung (EG) Nr 207/2009 des Rates 32009R0207 Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMVO) Art52 Abs1
Bösgläubiger Markenrechtserwerb im Sinn des Paragraph 34, MSchG setzt die Absicht des Anmelders voraus, mit der Registrierung eines von einem Dritten bereits benutzten Zeichens als Marke eine Waffe in die Hand zu bekommen, um ein von einem Mitbewerber aufgebautes System zu stören. Diese Absicht muss nicht der einzige Beweggrund des Anmelders sein, es genügt, dass es sich um ein wesentliches Motiv handelt.
TE OGH 2006-06-20 4 Ob 89/06a
TE OGH 2008-04-08 17 Ob 1/08h
TE OGH 2009-03-24 17 Ob 40/08v
Vgl; Beisatz: Bösgläubiger Markenrechtserwerb setzt im Regelfall Behinderungsabsicht voraus. (T1)
TE OGH 2009-09-22 17 Ob 17/09p
Vgl; Beisatz: Zur Bösgläubigkeit nach Artikel 52, Absatz eins, Litera b, GMV. (T2); Beisatz: Bösgläubigkeit kann aber jedenfalls nur dann angenommen werden, wenn dem Markeninhaber im Zeitpunkt der Anmeldung bekannt war, dass Mitbewerber für ähnliche oder identische Waren Zeichen verwenden, die dem von ihm als Marke angemeldeten Zeichen verwechselbar ähnlich sind. (T3)
TE OGH 2012-08-02 4 Ob 91/12d
Vgl auch; Veröff: SZ 2012/79
TE OGH 2014-09-17 4 Ob 98/14m
Vgl auch; Beisatz: Dieser Löschungsgrund kann auch in Verletzungsverfahren aufgrund eines Einwands des Beklagten wahrgenommen werden. (T4)
Beisatz: Ob eine Anmeldung bösgläubig war, ist nach der Rechtsprechung des EuGH „umfassend“ zu beurteilen, wobei alle im konkreten Fall „erheblichen Faktoren“ zu berücksichtigen sind. (T5)
Beisatz: Auch die beabsichtigte Nutzung als Herkunftshinweis ist bei der Beurteilung der Bösgläubigkeit ein maßgebendes Kriterium. (T6)
Beisatz: Steht von Anfang an fest, dass eine Marke nicht als Herkunftshinweis, sondern hauptsächlich dazu dienen soll, aufgrund des damit verbundenen Ausschließlichkeitsrechts Ansprüche gegen dritte Unternehmen geltend zu machen, ist schon die Anmeldung rechtsmissbräuchlich und damit bösgläubig iSd Paragraph 34, MSchG. (T7)
Bem.: Siehe auch RS0129667. (T8); Veröff: SZ 2014/80
TE OGH 2017-01-24 4 Ob 261/16k
Auch
TE OGH 2023-06-27 4 Ob 54/23d
Beisatz: Wort(bild)marke "Lipizzaner" für ein umfangreiches Waren- und Dienstleistungsverzeichnis ohne jedwede Verbindung mit dem damit assoziierten Kulturgut und ohne Benutzungsabsicht im Zeitpunkt der Anmeldung (T9)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0123318