OGH
20.04.2006
4Ob13/06z; 4Ob209/06y
PrAG §1 Abs1 Z3;
UWG §2 D4;
Vor Einführung der Bruttoauszeichnungspflicht war es für Fluglinien zulässig, Flugbeförderungen mit dem reinen Flugpreis zu bewerben, sofern die Ankündigung nicht irreführend war, also etwa deutlich darauf hingewiesen wurde, dass zum Flugpreis noch bestimmte Zuschläge verrechnet werden.
TE OGH 2006/04/20 4 Ob 13/06z
TE OGH 2006/12/19 4 Ob 209/06y
RS0121568