OGH
31.01.2006
1Ob204/05i
AHG §11 Abs3;
AHG §2 Abs2;
VwGG §33a;
Lehnt der Verwaltungsgerichtshof die Behandlung der Beschwerde unter Hinweis auf Paragraph 33 a, VwGG in der Fassung der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, 88 aus 1997,) mit der Begründung ab, dass die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhänge, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, trifft er damit eine - wenn auch im Sinn des Paragraph 33 a, VwGG eingeschränkte - meritorische Entscheidung, sodass die selbstständige Beurteilung des Organverschuldens dem Amtshaftungsgericht verwehrt ist.
TE OGH 2006/01/31 1 Ob 204/05i
RS0120512