OGH
26.01.2006
8ObA7/05w; 9ObA161/07b
ArbVG §120 ff;
AVRAG §3 Abs2;
Im Falle einer Veräußerung eines Unternehmens im Konkurs, die zur Weiterführung des unverändert fortbestehenden Betriebes durch den Erwerber führt, gehen die Arbeitsverhältnisse der Betriebsratsmitglieder (unabhängig von Paragraph 3, Absatz 2, AVRAG) ex lege auf den Erwerber über, welcher die Eintrittsautomatik keinesfalls verdrängt.
TE OGH 2006/01/26 8 ObA 7/05w
Veröff: SZ 2006/12
TE OGH 2008/02/07 9 ObA 161/07b
Auch; Beisatz: Hier: "Begünstigter Behinderter." (T1); Beisatz: Der tragende Grund für diese Rechtsprechung zum Bestandschutz der Belegschaftsvertreter liegt in der Bestrebung, der Belegschaft des Betriebs, solange dieser unverändert fortbesteht, die im ArbVG vorgesehene Vertretung zu sichern. Schutzobjekt dieser Regelung ist jedenfalls auch die Belegschaft. Diese Gründe treffen auf den Kläger als begünstigten Behinderten iSd BEinstG nicht zu. (T2)
RS0120564