OGH
19.12.2005
8ObS27/05m
B-VG Art7;
Niemand kann sich in seinem Rechtsfall darauf berufen, wie die Behörde gegen eine andere Person vorgegangen ist. Fehlverhalten einer Behörde in anderen Fällen begründet keinen Anspruch auf gleichartiges Fehlverhalten im eigenen Fall.
TE OGH 2005/12/19 8 ObS 27/05m
RS0120407