OGH
RS0120259
26.06.2024
8ObS16/04t; 8ObS8/06v; 8ObS15/07z; 8ObS4/10m; 8ObS4/12i; 8ObS14/12k; 8ObS16/12d; 8ObS15/12g; 8ObS17/12a; 8ObS9/13a; 8ObS7/19s; 9ObA67/19x; 8Obs5/23b
ABGB §1162b
AngG §29 II3
IESG §3 Abs3
IO §25
KO §25 Abs1
Seit der Neufassung des Paragraph 25, KO durch das IRÄG 1997 begründet auch der Austritt des Arbeitnehmers gem Paragraph 25, Absatz eins, KO einen Anspruch auf Kündigungsentschädigung unter Beachtung der vereinbarten längeren Kündigungsfrist im Sinn des Paragraph 3, Absatz 3, zweiter Satz IESG und des Kündigungstermins. Das zeitliche Maß des Entgeltanspruchs wird durch die für den konkreten Arbeitnehmer unter Außerachtlassung der Konkurseröffnung bestehende Kündigungsmöglichkeit bestimmt. Der Anrechnungsausschluss des Paragraph 1162 b, letzter Satz ABGB beziehungsweise Paragraph 29, Absatz 2, AngG kommt zur Anwendung.
TE OGH 2005-10-06 8 ObS 16/04t
Veröff: SZ 2005/143
TE OGH 2006-07-13 8 ObS 8/06v
Auch
TE OGH 2007-05-21 8 ObS 15/07z
Auch; nur: Das zeitliche Maß des Entgeltanspruchs wird durch die für den konkreten Arbeitnehmer unter Außerachtlassung der Konkurseröffnung bestehende Kündigungsmöglichkeit bestimmt. (T1)
TE OGH 2010-03-23 8 ObS 4/10m
Auch; nur T1; Beisatz: Der Anspruch des berechtigt ausgetretenen Lehrlings auf Schadenersatz wegen Vereitelung der Behaltepflicht endet mit dem letzten Tag der Behaltezeit. (T2)
TE OGH 2012-07-26 8 ObS 4/12i
Auch; Beisatz: In den Rechtsfolgen unterscheidet sich der begünstigte Austritt des Arbeitnehmers nach Paragraph 25, KO (IO) nicht von einem begründeten Austritt nach allgemeinem Arbeitsrecht. Der Arbeitnehmer hat daher gemäß Paragraph 25, Absatz 2, KO (IO) auch Anspruch auf Schadenersatz in der Art der Kündigungsentschädigung. (T3)
Beisatz: Dem Arbeitnehmer gebührt die Kündigungsentschädigung bis zum fiktiven Ende des Arbeitsverhältnisses durch ordnungsgemäße Arbeitgeberkündigung. Er ist so zu stellen, als ob das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber ordnungsgemäß beendet worden wäre. Innerhalb der ersten 3 Monate erfolgt keine Vorteilsanrechnung. (T4)
Veröff: SZ 2012/76
TE OGH 2012-12-19 8 ObS 14/12k
Vgl auch; Beis wie T3; Auch Beis wie T4
TE OGH 2012-12-19 8 ObS 16/12d
Vgl auch; Beis wie T3; Auch Beis wie T4
TE OGH 2012-12-19 8 ObS 15/12g
Vgl auch; Beis wie T3; Auch Beis wie T4
TE OGH 2012-12-19 8 ObS 17/12a
Vgl auch; Beis wie T3; Auch Beis wie T4
TE OGH 2013-08-30 8 ObS 9/13a
Auch; Beisatz: Hier: Lehrverhältnis. (T5)
TE OGH 2019-06-27 8 ObS 7/19s
Auch; Beis wie T3
TE OGH 2019-06-25 9 ObA 67/19x
Auch; Beis wie T3; Beis wie T4; Beisatz: Hier: Austritt nach Paragraph 25, IO während der Karenz nach Paragraph 15, Absatz eins, MSchG. (T6)
TE OGH 2024-06-26 8 Obs 5/23b
Beisatz wie T4
ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120259