OGH
RS0120188
31.08.2005
9ObA4/05m; 9ObA81/05k; 9ObA18/08z; 9ObA55/09t
ABGB §1158 Abs2 IIA; GleichbehandlungsG §2a
Die Auflösung des Probedienstverhältnisses wegen Schwangerschaft verstößt gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Sie ist nicht nach Paragraph 2 a, Absatz eins, GlBG (diskriminierende Nichtbegründung) sondern in Analogie zu den dort genannten Begriffen „Kündigung" und „Entlassung" nach Paragraph 2 a, Absatz 8, GlBG (diskriminierende Beendigung) zu beurteilen.
TE OGH 2005-08-31 9 ObA 4/05m
Veröff: SZ 2005/121
TE OGH 2006-05-04 9 ObA 81/05k
Beisatz: Hier: Auflösung des Probedienstverhältnisses durch den Arbeitgeber wegen (behaupteter) Abwehr sexueller Belästigung durch den „Seniorchef" (Vater des Arbeitgebers). (T1)
TE OGH 2008-06-05 9 ObA 18/08z
Vgl auch; Beisatz: Hier: Auflösung des Probedienstverhältnisses durch den Arbeitgeber wegen mangelnder „sexueller Willigkeit". (T2); Veröff: SZ 2008/77
TE OGH 2010-05-11 9 ObA 55/09t
Vgl