OGH
RS0119754
08.02.2005
4Ob279/04i; 4Ob226/13h
HGB §377 A
Schadenersatzansprüche, die nicht aus einem Mangel der Ware selbst, sondern aus einer Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten hergeleitet werden, können unabhängig davon geltend gemacht werden, ob eine Mängelrüge erfolgt ist oder nicht. Ist die Ware an sich mängelfrei, so besteht keine Rügepflicht.
TE OGH 2005-02-08 4 Ob 279/04i
Veröff: SZ 2005/14
TE OGH 2014-02-17 4 Ob 226/13h