Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0119754

Entscheidungsdatum

08.02.2005

Geschäftszahl

4Ob279/04i; 4Ob226/13h

Norm

HGB §377 A

Rechtssatz

Schadenersatzansprüche, die nicht aus einem Mangel der Ware selbst, sondern aus einer Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten hergeleitet werden, können unabhängig davon geltend gemacht werden, ob eine Mängelrüge erfolgt ist oder nicht. Ist die Ware an sich mängelfrei, so besteht keine Rügepflicht.

Entscheidungstexte

TE OGH 2005-02-08 4 Ob 279/04i

Veröff: SZ 2005/14

TE OGH 2014-02-17 4 Ob 226/13h