Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

25.01.2005

Geschäftszahl

1Ob295/04w

Norm

EO §138;

ABGB §458;

ZPO §502 HIII5;

Rechtssatz

Die Frage, ob dem vormaligen (in Ansehung der betriebenen Forderung nicht zur Gänze befriedigten) Hypothekar und späteren Ersteher der mit dem Pfandrecht belasteten Liegenschaft im Zwangsversteigerungsverfahren ein Beseitigungsanspruch auf Grund einer "Pfandverschlechterungsklage" analog Paragraph 458, ABGB zusteht, ist an sich als erhebliche Rechtsfrage im Sinne des §502 Abs1 ZPO zu beurteilen.

Entscheidungstexte

TE OGH 2005/01/25 1 Ob 295/04w

Rechtssatznummer

RS0119731