OGH
25.01.2005
1Ob295/04w
EO §138;
ABGB §458;
ZPO §502 HIII5;
Die Frage, ob dem vormaligen (in Ansehung der betriebenen Forderung nicht zur Gänze befriedigten) Hypothekar und späteren Ersteher der mit dem Pfandrecht belasteten Liegenschaft im Zwangsversteigerungsverfahren ein Beseitigungsanspruch auf Grund einer "Pfandverschlechterungsklage" analog Paragraph 458, ABGB zusteht, ist an sich als erhebliche Rechtsfrage im Sinne des §502 Abs1 ZPO zu beurteilen.
TE OGH 2005/01/25 1 Ob 295/04w
RS0119731