Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0119675

Entscheidungsdatum

22.12.2004

Geschäftszahl

8ObA46/04d; 4Ob16/14b

Norm

AÜG §5 Abs1

Rechtssatz

Ohne eine entsprechende Vereinbarung zwischen Überlasser und Beschäftiger ist der Beschäftiger nicht berechtigt, aus eigenem das Arbeitsverhältnis zwischen dem Überlasser und dem überlassenen Arbeitnehmer zu beenden.

Entscheidungstexte

TE OGH 2004-12-22 8 ObA 46/04d

TE OGH 2014-02-17 4 Ob 16/14b