OGH
RS0119684
26.06.2024
8ObS15/04w; 8ObS8/06v; 8ObS4/07g; 8ObA26/13a; 8ObS5/13p; 9ObA3/16f; 9ObA67/19x; 8Obs5/23b
ABGB §1162b
AngG §29 II3
IO §25
KO §25 Abs1
Der nach Paragraph 25, Absatz eins, KO vorzeitig austretende Arbeitnehmer leitet seine Ansprüche aus Paragraph 29, AngG (Paragraph 1162 b, ABGB) ab. Er ist daher auf den dort genannten Zeitraum, nämlich jenen, der bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses durch "ordnungsgemäße Kündigung" des Arbeitsverhältnisses hätte verstreichen müssen, beschränkt. Ob und in welchem Umfang der Dienstnehmer Anspruch auf "Kündigungsentschädigung" hat, hängt daher davon ab, inwieweit ihm bei ordnungsgemäßer Beendigung des Dienstverhältnisses vertragsmäßige Ansprüche auf das Entgelt zugestanden wären. Der Arbeitnehmer soll das bekommen, was ihm ohne seine berechtigte Auflösungserklärung zugekommen wäre und ist daher so zu stellen, als ob sein Arbeitsverhältnis durch Kündigung durch den Masseverwalter beendet worden wäre.
TE OGH 2004-11-11 8 ObS 15/04w
TE OGH 2006-07-13 8 ObS 8/06v
nur: Ob und in welchem Umfang der Dienstnehmer Anspruch auf "Kündigungsentschädigung" hat, hängt daher davon ab, inwieweit ihm bei ordnungsgemäßer Beendigung des Dienstverhältnisses vertragsmäßige Ansprüche auf das Entgelt zugestanden wären. Der Arbeitnehmer soll das bekommen, was ihm ohne seine berechtigte Auflösungserklärung zugekommen wäre. (T1)
Beisatz: Hier: Tod des Arbeitnehmers während der fiktiven Kündigungsfrist. (T2)
TE OGH 2007-02-22 8 ObS 4/07g
Beisatz: Die Kündigungsentschädigung umfasst daher nicht nur das laufende Entgelt, vielmehr ist der Arbeitnehmer auch dafür zu entschädigen, dass während der fiktiven Kündigungsfrist oder bis zum Ablauf der vereinbarten Befristung ein neuer Urlaubsanspruch oder ein (höherer) Anspruch auf Abfertigung („alt") entstanden wäre. (T3)
TE OGH 2013-05-28 8 ObA 26/13a
Vgl auch
TE OGH 2013-08-30 8 ObS 5/13p
Auch; Beisatz: Die Kündigungsentschädigung umfasst auch eine resultierende Abfertigungsdifferenz, wenn innerhalb der fiktiven Kündigungsfrist eine kollektivvertragliche Gehaltserhöhung in Kraft getreten wäre, die bei regelrechter Arbeitgeberkündigung zu einem höheren Anspruch auf Abfertigung („alt“) geführt hätte. (T4)
Veröff: SZ 2013/80
TE OGH 2016-02-25 9 ObA 3/16f
TE OGH 2019-06-25 9 ObA 67/19x
Beisatz: Hier: Austritt nach Paragraph 25, IO während der Karenz nach Paragraph 15, Absatz eins, MSchG. (T5)
TE OGH 2024-06-26 8 Obs 5/23b
ECLI:AT:OGH0002:2004:RS0119684