Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

09.11.2004

Geschäftszahl

4Ob174/04y

Norm

UWG §14 Abs1 B1;

Rechtssatz

Wird ein Geschäftszweig ausgegliedert, so ist die ausgliedernde Gesellschaft für Wettbewerbsverstöße nicht aktiv legitimiert, die nur den ausgegliederten Geschäftszweig direkt betreffen. Die ausgliedernde Gesellschaft ist als Gesellschafterin der ausgegliederten Gesellschaft bloße Kapitalgeberin.

Entscheidungstexte

TE OGH 2004/11/09 4 Ob 174/04y

Rechtssatznummer

RS0119472