OGH
09.11.2004
4Ob174/04y
UWG §14 Abs1 B1;
Wird ein Geschäftszweig ausgegliedert, so ist die ausgliedernde Gesellschaft für Wettbewerbsverstöße nicht aktiv legitimiert, die nur den ausgegliederten Geschäftszweig direkt betreffen. Die ausgliedernde Gesellschaft ist als Gesellschafterin der ausgegliederten Gesellschaft bloße Kapitalgeberin.
TE OGH 2004/11/09 4 Ob 174/04y
RS0119472