Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

20.10.2004

Geschäftszahl

8ObA112/03h; 9ObA92/04a; 8ObA99/04y; 8ObA95/05m

Norm

PKG §48;

Rechtssatz

Bei Umwandlung von einem bisher leistungsorientierten Betriebspensionssystem auf ein beitragsorientiertes führt die fehlende Angabe des zu überweisenden Deckungserfordernisses im Übertragungsvertrag nicht zu dessen Unwirksamkeit, wenn beide Parteien an der Pensionsvereinbarung festhalten und sich der Vertragsinhalt im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung ermitteln lässt.

Entscheidungstexte

TE OGH 2004/10/20 8 ObA 112/03h

TE OGH 2004/12/15 9 ObA 92/04a

Auch; Beisatz: Gegenantrag zum bereits zu 8 ObA 112/03h entschiedenen Antrag nach Paragraph 54, Absatz 2, ASGG. (T1)

TE OGH 2005/05/04 8 ObA 99/04y

Vgl auch; Beisatz: Aus der mangelnden betragsmäßigen Festlegung des Deckungserfordernisses resultiert nur die Notwendigkeit der Ermittlung des nicht eindeutigen Inhaltes der Betriebsvereinbarung durch Auslegung nach den Paragraphen 6, 7, ABGB, nicht aber deren Nichtigkeit. (T2)

TE OGH 2006/07/13 8 ObA 95/05m

Auch

Rechtssatznummer

RS0119399