Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

19.10.2004

Geschäftszahl

4Ob203/04p

Norm

UWG §1 D1g;

Rechtssatz

Macht ein Fotograf einer Schule dafür Zuwendungen, dass sie ihre Schüler fotografieren lässt und im Zusammenhang damit Organisationsleistungen erbringt, handelt er nicht sittenwidrig.

Entscheidungstexte

TE OGH 2004/10/19 4 Ob 203/04p

Rechtssatznummer

RS0119402