OLG Wien
05.08.2004
27Kt165/04 (27Kt205/04)
KartG §42b, 34;
Im Bauspargeschäft ist auf der Einlagenseite (zumindest noch) von einem eigenen Markt auszugehen, auf der Kreditseite besteht Substitutionsbarkeit mit anderen Kreditformen der Wohnraumfinanzierung.
TE OLG Wien 2004/08/05 27 Kt 165/04
RW0000162