OGH
10.02.2004
11Os2/04 (11Os6/04); 13Os89/04; 15Os167/08k
StGB §37; StGB §43; StGB §43a; StPO §180 Abs1; StPO §193 Abs2;
StVG §4; StVG §5 Abs1; SMG §39
Ob bedingte Strafnachsicht zu erwarten ist, ist für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit ohne Bedeutung, ebenso aber auch, ob nach Urteilsrechtskraft die Gewährung eines Strafaufschubs nach Paragraph 39, SMG zu erwarten ist.
TE OGH 2004/02/10 11 Os 2/04
TE OGH 2004/07/14 13 Os 89/04
Auch; nur: Ob bedingte Strafnachsicht zu erwarten ist, ist für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit ohne Bedeutung. (T1)
TE OGH 2008/11/17 15 Os 167/08k
Auch; Beisatz: Ob die zu erwartende Strafe bedingt nachgesehen werden könnte, ist für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit ohne Bedeutung. (T2)
RS0118544