Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

10.02.2004

Geschäftszahl

4Ob10/04f

Norm

AMG §55;

AMG §58;

UWG §1 D1g;

EG-RL 2001/83/EG - Richtlinie Gemeinschaftskodex Humanarzneimittel

32001L0083;

Rechtssatz

Werbung, die über die Angaben von Produkteigenschaften und Produktwirkungen hinausgeht, insbesondere absatzfördernde (Preis-)Werbung, aus Anlass der zulässigen Abgabe von Gratismustern ist nicht verboten.

Dies steht auch im Einklang mit der gemeinschaftsrechtlichen Gesetzeslage.

Entscheidungstexte

TE OGH 2004/02/10 4 Ob 10/04f

Rechtssatznummer

RS0118595