OGH
20.01.2004
4Ob259/03x
UWG §2 A4
Das Ergebnis einer Markenwertstudie ist eine Aussage über eine nachprüfbare Eigenschaft der unter der Marke vertriebenen Waren oder Dienstleistungen. Der Markenwert lässt sich von der unter der Marke vertriebenen Ware oder Dienstleistung nicht trennen. Er ist nicht allein für den Wiederverkäufer, sondern auch für den Verbraucher von Bedeutung.
TE OGH 2004/01/20 4 Ob 259/03x
RS0118390