Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

20.01.2004

Geschäftszahl

4Ob259/03x

Norm

UWG §2 A4

Rechtssatz

Das Ergebnis einer Markenwertstudie ist eine Aussage über eine nachprüfbare Eigenschaft der unter der Marke vertriebenen Waren oder Dienstleistungen. Der Markenwert lässt sich von der unter der Marke vertriebenen Ware oder Dienstleistung nicht trennen. Er ist nicht allein für den Wiederverkäufer, sondern auch für den Verbraucher von Bedeutung.

Entscheidungstexte

TE OGH 2004/01/20 4 Ob 259/03x

Rechtssatznummer

RS0118390