OGH
20.01.2004
4Ob9/04h
UWG §1 D1a;
Mit der Aufmachung einer Werbesendung als "Telegramm" wird versucht, die Aufmerksamkeit des Publikums durch dessen Täuschung zu erregen; eine solche Vorgangsweise verletzt den Offenkundigkeitsgrundsatz.
TE OGH 2004/01/20 4 Ob 9/04h
RS0118419