OGH
RS0118386
17.12.2003
7Ob275/03x; 10Ob19/21y
AGB allg; UN-Kaufrechtsübk - CISG Art8; UN-Kaufrechtsübk - CISG Art9
Es ist ausreichend, wenn AGB in einer Sprache, die der Vertragspartner beherrscht oder in einer Weltsprachenversion übersendet werden. Bei international tätigen Unternehmen muss der Vertragspartner der Fassung der AGB in einer Weltsprache unverzüglich wegen mangelnder Sprachkenntnis widersprechen, jedenfalls, wenn die Kenntnis dieser Weltsprache nicht fernliegend ist, wobei Deutsch nach Englisch und Französisch wohl auch als Weltsprache angesehen werden kann.
TE OGH 2003-12-17 7 Ob 275/03x
Veröff: SZ 2003/175
TE OGH 2021-12-14 10 Ob 19/21y
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118386