Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0118386

Entscheidungsdatum

17.12.2003

Geschäftszahl

7Ob275/03x; 10Ob19/21y

Norm

AGB allg; UN-Kaufrechtsübk - CISG Art8; UN-Kaufrechtsübk - CISG Art9

Rechtssatz

Es ist ausreichend, wenn AGB in einer Sprache, die der Vertragspartner beherrscht oder in einer Weltsprachenversion übersendet werden. Bei international tätigen Unternehmen muss der Vertragspartner der Fassung der AGB in einer Weltsprache unverzüglich wegen mangelnder Sprachkenntnis widersprechen, jedenfalls, wenn die Kenntnis dieser Weltsprache nicht fernliegend ist, wobei Deutsch nach Englisch und Französisch wohl auch als Weltsprache angesehen werden kann.

Entscheidungstexte

TE OGH 2003-12-17 7 Ob 275/03x

Veröff: SZ 2003/175

TE OGH 2021-12-14 10 Ob 19/21y

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118386