OGH
09.12.2003
5Ob109/03w
WEG 1975 §1;
WEG 1975 §3 Abs1;
Schon nach der Rechtslage vor Inkrafttreten des WEG2002 konnte schlichtes Miteigentum an einer Liegenschaft neben Wohnungseigentum nur bestehen, wenn auf der Liegenschaft Objekte mit eigenem Nutzwert vorhanden waren, an denen kein Wohnungseigentum bestand.
TE OGH 2003/12/09 5 Ob 109/03w
Veröff: SZ 2003/157
RS0118639