Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

09.12.2003

Geschäftszahl

5Ob109/03w

Norm

WEG 1975 §1;

WEG 1975 §3 Abs1;

Rechtssatz

Schon nach der Rechtslage vor Inkrafttreten des WEG2002 konnte schlichtes Miteigentum an einer Liegenschaft neben Wohnungseigentum nur bestehen, wenn auf der Liegenschaft Objekte mit eigenem Nutzwert vorhanden waren, an denen kein Wohnungseigentum bestand.

Entscheidungstexte

TE OGH 2003/12/09 5 Ob 109/03w

Veröff: SZ 2003/157

Rechtssatznummer

RS0118639