OGH
18.11.2003
4Ob224/03z
UWG §2 D1;
Eine Vermarktung ist schon nach allgemeinen Grundsätzen jedenfalls dann unzulässig, wenn sie dazu führt, dass die beteiligten Verkehrskreise über die Qualität des mit dem Kennzeichen versehenen Produkts irregeführt werden.
TE OGH 2003/11/18 4 Ob 224/03z
RS0118329