OGH
RS0118243
26.03.2025
4Ob113/03a; 3Ob155/04x; 6Ob44/25a
ZPO §411
EO §378 A
Auch im Provisorialverfahren ist das Prozesshindernis der rechtskräftig entschiedenen Streitsache (Paragraph 411, ZPO) zu beachten.
TE OGH 2003-11-18 4 Ob 113/03a
TE OGH 2004-07-21 3 Ob 155/04x
Beisatz: Bei Prüfung der Frage, ob die rechtskräftige Abweisung eines Sicherungsantrags dessen neuerlicher Stellung und materiellen Prüfung entgegensteht, kommt es nicht auf die Begründung des abweisenden Beschlusses an, sondern auf das vom Antragsteller erhobene Begehren und den zu seiner Begründung vorgebrachten Sachverhalt. (T1)
TE OGH 2025-03-26 6 Ob 44/25a
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118243