Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

30.10.2003

Geschäftszahl

8ObA45/03f

Norm

ABGB §1151 IA;

Rechtssatz

Die Regelungen des 26. Hauptstücks des ABGB sind unmittelbar nur auf den abhängigen Arbeitsvertrag anzuwenden. Bei sachlicher Rechtfertigung ist bloß eine analoge Anwendung arbeitsrechtlicher Bestimmungen auf den freien Dienstvertrag zu erwägen.

Entscheidungstexte

TE OGH 2003/10/30 8 ObA 45/03f

Rechtssatznummer

RS0118265