OGH
30.10.2003
8ObA45/03f
ABGB §1151 IA;
Die Regelungen des 26. Hauptstücks des ABGB sind unmittelbar nur auf den abhängigen Arbeitsvertrag anzuwenden. Bei sachlicher Rechtfertigung ist bloß eine analoge Anwendung arbeitsrechtlicher Bestimmungen auf den freien Dienstvertrag zu erwägen.
TE OGH 2003/10/30 8 ObA 45/03f
RS0118265