Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

21.10.2003

Geschäftszahl

10ObS231/03y

Norm

ASVG §131a;

Rechtssatz

Diese Bestimmung regelt hingegen nicht auch jene Fälle, in denen infolge des Fehlens einer vertraglichen Regelung andere Vertragspartner nicht zur Verfügung stehen oder aber eine vertragliche Regelung zu keiner Zeit bestanden hat.

Entscheidungstexte

TE OGH 2003/10/21 10 ObS 231/03y

Rechtssatznummer

RS0118192