OGH
21.10.2003
10ObS231/03y
ASVG §131a;
Diese Bestimmung regelt hingegen nicht auch jene Fälle, in denen infolge des Fehlens einer vertraglichen Regelung andere Vertragspartner nicht zur Verfügung stehen oder aber eine vertragliche Regelung zu keiner Zeit bestanden hat.
TE OGH 2003/10/21 10 ObS 231/03y
RS0118192