Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
21.10.2003
Geschäftszahl
4Ob104/03b; 4Ob237/03m
Norm
MPG §108;
Rechtssatz
Kommt einem Arzt, der eine Ordination für Allgemeinmedizin betreibt, eine Aufgabe im Rahmen der Abgabe, Inbetriebnahme oder Anwendung eines bestimmten Medizinprodukts zu, fällt er unter den Personenkreis des § 108 MPG.
Entscheidungstexte
TE OGH 2003/10/21 4 Ob 104/03b
TE OGH 2003/12/16 4 Ob 237/03m
Beisatz: Unabhängig von einer allenfalls normierten Verschreibungspflicht. (T1)
Rechtssatznummer
RS0118196