Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0118202

Entscheidungsdatum

22.12.2004

Geschäftszahl

9ObA17/03w; 8ObA65/03x; 8ObA43/04p

Norm

AVRAG §3 Abs1

Rechtssatz

Die Vereinbarung der einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum Veräußerer verbunden mit der Vereinbarung der Weiterbeschäftigung beim Erwerber zu ungünstigeren Bedingungen ist als unzulässige Umgehung des Paragraph 3, Absatz eins, AVRAG zu werten. Die Prüfung, ob die Weiterbeschäftigung zu verschlechterten Bedingungen erfolgt, ist nicht mit einem starren Einzelgünstigkeitsvergleich oder Gruppengünstigkeitsvergleich sondern mit einem Gesamtgünstigkeitsvergleich vorzunehmen.

Entscheidungstexte

TE OGH 2003-09-24 9 ObA 17/03w

Veröff: SZ 2003/110

TE OGH 2003-11-25 8 ObA 65/03x

Vgl; Beisatz: Auch bei Weiterbeschäftigung zu gleichen Bedingungen. (T1); Beisatz: Die Beendigung der Arbeitsverhältnisse ist unwirksam, so dass der Arbeitsvertrag des Klägers ipso iure aufgrund des Betriebsüberganges auf den Beklagten übergegangen ist. (T2)

TE OGH 2004-12-22 8 ObA 43/04p

European Case Law Identifier

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118202