OGH
RS0118202
22.12.2004
9ObA17/03w; 8ObA65/03x; 8ObA43/04p
AVRAG §3 Abs1
Die Vereinbarung der einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses zum Veräußerer verbunden mit der Vereinbarung der Weiterbeschäftigung beim Erwerber zu ungünstigeren Bedingungen ist als unzulässige Umgehung des Paragraph 3, Absatz eins, AVRAG zu werten. Die Prüfung, ob die Weiterbeschäftigung zu verschlechterten Bedingungen erfolgt, ist nicht mit einem starren Einzelgünstigkeitsvergleich oder Gruppengünstigkeitsvergleich sondern mit einem Gesamtgünstigkeitsvergleich vorzunehmen.
TE OGH 2003-09-24 9 ObA 17/03w
Veröff: SZ 2003/110
TE OGH 2003-11-25 8 ObA 65/03x
Vgl; Beisatz: Auch bei Weiterbeschäftigung zu gleichen Bedingungen. (T1); Beisatz: Die Beendigung der Arbeitsverhältnisse ist unwirksam, so dass der Arbeitsvertrag des Klägers ipso iure aufgrund des Betriebsüberganges auf den Beklagten übergegangen ist. (T2)
TE OGH 2004-12-22 8 ObA 43/04p
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118202