OGH
RS0117851
01.07.2003
1Ob98/03y; 1Ob231/17b
ABGB §94
Der Unterhaltspflichtige kann als Eigentümer einer Liegenschaft, wenn er zur Deckung des angemessenen Unterhalts aus seinem Einkommen in der Lage ist, zur Vermietung oder Verpachtung seines Liegenschaftsbesitzes nicht verhalten werden: Eine derartige "Anspannung" ist von Gesetzes wegen nicht geboten.
TE OGH 2003-07-01 1 Ob 98/03y
TE OGH 2018-01-30 1 Ob 231/17b
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117851