OGH
RS0117944
25.06.2003
3Ob141/03m; 4Ob71/20z
ABGB §879 Abs1 BIId
Bei einem zwischen Unternehmern abgeschlossenen Vertrag kommt eine analoge Anwendung des Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 8, KSchG auf ein in AGB oder Vertragsformblättern enthaltenes umfassendes (auch rechtlich konnexe Gegenforderungen erfassendes) Aufrechnungsverbot nicht in Betracht, solange der Unternehmer, der diese verwendet, keine marktbeherrschende Sellung einnimmt und der schwächere Vertragsteil unter mehreren möglichen Vertragspartnern wählen kann.
TE OGH 2003-06-25 3 Ob 141/03m
TE OGH 2020-08-11 4 Ob 71/20z
Beisatz: Hier: Kompensationsverbot in einem Mietvertrag zwischen zwei Verbrauchern zulässig. (T1)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117944