OGH
25.10.2002
1Ob133/02v
ABGB §944;
Ein Verstoß gegen den zweiten Satz des Paragraph 944, ABGB macht den Schenkungsvertrag nicht absolut nichtig; es liegt vielmehr ein insofern relativ nichtiges Geschäft vor, als dessen Anfechtung nur den vom Schutzzweck des Paragraph 944, zweiter Satz ABGB umfassten Personen gestattet ist.
TE OGH 2002/10/25 1 Ob 133/02v
RS0117098