Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

25.10.2002

Geschäftszahl

1Ob133/02v

Norm

ABGB §944;

Rechtssatz

Ein Verstoß gegen den zweiten Satz des Paragraph 944, ABGB macht den Schenkungsvertrag nicht absolut nichtig; es liegt vielmehr ein insofern relativ nichtiges Geschäft vor, als dessen Anfechtung nur den vom Schutzzweck des Paragraph 944, zweiter Satz ABGB umfassten Personen gestattet ist.

Entscheidungstexte

TE OGH 2002/10/25 1 Ob 133/02v

Rechtssatznummer

RS0117098