OGH
RS0116836
20.08.2002
4Ob143/02m; 4Ob57/08y
UWG §1 C2; UWG §1 D1d; UWG §1 D1f
Aus dem Leitbild des Leistungswettbewerbs lässt sich die Forderung ableiten, dass der einzelne Wettbewerber die freie Entschließung des Kunden nicht in einer Weise beeinträchtigen darf, die einen sachgerechten Vergleich der auf einem bestimmten Markt angebotenen Leistungen ausschließt. Solche Praktiken, durch die die freie Entschließung der Marktpartner in grob unsachlicher Weise beeinträchtigt wird, sind zum Beispiel Nötigung, Bedrohung, Überrumpelung, psychologischer Kaufzwang und ähnliches.
TE OGH 2002-08-20 4 Ob 143/02m
TE OGH 2008-07-08 4 Ob 57/08y
nur: Aus dem Leitbild des Leistungswettbewerbs lässt sich die Forderung ableiten, dass der einzelne Wettbewerber die freie Entschließung des Kunden nicht in einer Weise beeinträchtigen darf, die einen sachgerechten Vergleich der auf einem bestimmten Markt angebotenen Leistungen ausschließt. (T1); Veröff: SZ 2008/96