Gericht

OGH

Rechtssatznummer

RS0116836

Entscheidungsdatum

20.08.2002

Geschäftszahl

4Ob143/02m; 4Ob57/08y

Norm

UWG §1 C2; UWG §1 D1d; UWG §1 D1f

Rechtssatz

Aus dem Leitbild des Leistungswettbewerbs lässt sich die Forderung ableiten, dass der einzelne Wettbewerber die freie Entschließung des Kunden nicht in einer Weise beeinträchtigen darf, die einen sachgerechten Vergleich der auf einem bestimmten Markt angebotenen Leistungen ausschließt. Solche Praktiken, durch die die freie Entschließung der Marktpartner in grob unsachlicher Weise beeinträchtigt wird, sind zum Beispiel Nötigung, Bedrohung, Überrumpelung, psychologischer Kaufzwang und ähnliches.

Entscheidungstexte

TE OGH 2002-08-20 4 Ob 143/02m

TE OGH 2008-07-08 4 Ob 57/08y

nur: Aus dem Leitbild des Leistungswettbewerbs lässt sich die Forderung ableiten, dass der einzelne Wettbewerber die freie Entschließung des Kunden nicht in einer Weise beeinträchtigen darf, die einen sachgerechten Vergleich der auf einem bestimmten Markt angebotenen Leistungen ausschließt. (T1); Veröff: SZ 2008/96