Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

09.04.2002

Geschäftszahl

14Os22/02 (14Os31/02)

Norm

StPO §191 Abs1 A

Rechtssatz

Der Umstand, dass der einkommenslose und vermögenslose, wegen eines (erheblichen) Vermögensdelikts vorbestrafte Beschuldigte eine-beträchtliche-Kaution von 20 Mio S anbietet, legt den Verdacht nahe, dass die angebotene Kautionssumme aus einer gerichtlich strafbaren Handlung des Beschuldigten herrührt.

Entscheidungstexte

TE OGH 2002/04/09 14 Os 22/02

Rechtssatznummer

RS0116264