OGH
09.04.2002
14Os22/02 (14Os31/02)
StPO §191 Abs1 A
Der Umstand, dass der einkommenslose und vermögenslose, wegen eines (erheblichen) Vermögensdelikts vorbestrafte Beschuldigte eine-beträchtliche-Kaution von 20 Mio S anbietet, legt den Verdacht nahe, dass die angebotene Kautionssumme aus einer gerichtlich strafbaren Handlung des Beschuldigten herrührt.
TE OGH 2002/04/09 14 Os 22/02
RS0116264