Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

20.03.2002

Geschäftszahl

3Ob290/01w

Norm

HGB §377 B;

HGB §378;

Rechtssatz

Beim Kauf eines Unternehmens, auch wenn es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft handelt, besteht keine Untersuchungsobliegenheit und Rügeobliegenheit des Käufers im Sinne der §§377, 378 HGB.

Entscheidungstexte

TE OGH 2002/03/20 3 Ob 290/01w

Veröff: SZ 2002/38

Rechtssatznummer

RS0116238