Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

12.02.2002

Geschäftszahl

4Ob282/01a

Norm

UWG §1 D3b;

Rechtssatz

Macht sich ein Unternehmer das Prestigedenken der von ihrer Werbung angesprochenen Käufer, durch die Verwendung einer GEBERIT-Druckerplatte gegenüber den Benützern der WC-Anlage einen GEBERIT-Unterputzspülkasten vorzugeben, zu Nutze und nützt er damit den Ruf des klägerischen Produkts für sich aus, verstößt er gegen Paragraph eins, UWG.

Entscheidungstexte

TE OGH 2002/02/12 4 Ob 282/01a

Rechtssatznummer

RS0116092