Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

27.11.2001

Geschäftszahl

4Ob265/01a

Norm

MSchG §30;

MSchG §30a;

UWG §1 A;

UWG §1 F3;

Rechtssatz

Dass ein Markeninhaber bei Anmeldung seiner Marke allenfalls gegen einen Vertrag verstoßen hat, kann nur von seinem Vertragspartner, nicht aber von einem Dritten geltend gemacht werden.

Entscheidungstexte

TE OGH 2001/11/27 4 Ob 265/01a

Rechtssatznummer

RS0115896